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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Warenangebot

Wir bieten Speisen und Getränke an und bitten um Verständnis wenn einzelne Artikel nicht während Ihres Events verfügbar sind, wir behalten uns das Recht auf einen Austausch auf gleichwertige Ware, vor.

Garantie der Teilnehmerzahl

Um alle Vorbereitungen zeitgerecht und Ihren Wünschen entsprechend durchführen zu können, benötigen wir 5 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Personenanzahl, die auch als Verrechnungsgrundlage gilt. Sollte sich nach Bekanntgabe der Anzahl die Gästeanzahl verringern, gilt die zuletzt angegebene Personenanzahl. Sollten mehr Gäste als angegeben an der Veranstaltung teilnehmen, erlauben wir uns diese nachzuberechnen.

Behörden

Der Auftraggeber ist für alle notwendigen Genehmigungen und Auflagen verantwortlich.

Abrechnung der Getränke

Die Getränke, die nicht in einem Pauschalangebot enthalten sind, werden nach Verbrauch abgerechnet. Angebrochene Gebinde gilt als verbraucht.

Vertragsbedingungen

Bei Auftragserteilung werden 30 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltung auf unserem Konto eingelangt sein müssen. Der Rest nach Erfüllung und innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Bei Rücktritt: 4 Werktage vor Veranstaltung => 30% der Auftragssumme 48 Stunden vor Veranstaltung oder später => 100% der Auftragssumme Allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen von anderen Firmen werden ebenfalls weiterverrechnet.
Die in Rechnung gestellten Stornokosten sind Handlungsunkosten, die bei der Vorbereitung eines Events entstehen.
Der Auftraggeber haftet für jegliches Risiko an allen Gegenständen die von Ambrosia Catering & Partyservice für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Gegenstände wie Teller, Gläser, Besteck, Warmhaltebehälter, Möbel usw. beschädigt sein oder fehlen, wird der Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet.

Zahlungsmodalitäten

Prompt bis 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen verrechnet und etwaige Mahn- und Inkassokosten trägt ebenfalls der Auftraggeber.

Der Gerichtsstand ist Wien.

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